AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages, der zwischen dem Charterer und dem Vercharterer über ein Hausboot abgeschlossen wird. Mit der Buchung erkennt der Charterer diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für sich und die mittreisenden Personen an.

Vertragsabschluss

Der Chartervertrag kommt zustande durch eine Onlinebuchung oder telefonischer Buchung unter Angabe der buchungsrelevanten Daten (= Willenserklärung des Charterers)
In beiden Fällen erhält der Charterer eine Buchungsbestätigung. Der zukünftige Chartervertrag steht unter der auflösenden Bedingung eines nicht fristgemäßen Zahlungseingangs. In diesem Fall steht dem Vercharterer eine Entschädigung entsprechend dem folgenden Absatz zu.
Der Vertrag kommt zustande zwischen dem Vercharterer und dem namentlich genannten Charterer.
Eine Weitervermietung bzw. Untervermietung ist nicht möglich.

Rücktritt des Charterers

Der Charterer ist berechtigt, vor Antritt der Schiffsreise ohne Angaben von Gründen durch schriftliche Erklärung vom Mietvertrag zurückzutreten.
Er ist im Fall eines Rücktritts verpflichtet, folgende Entschädigung zu zahlen:

Eintreffen der Rücktrittserklärung 30 Kalendertage vor Beginn der Bootsreise: 50% des Mietpreises. Eintreffen der Rücktrittserklärung weniger als 30 Kalendertage vor Beginn der Bootsreise: 100% des Mietpreises.
Sofern der Vercharterer das Schiff weitervermieten kann oder die Rücktrittserklärung früher als 30 Kalendertage vor Beginn der Bootsreise eingetroffen ist, ist der Charterer nur zu einer Bearbeitungsgebühr von 150,- Euro verpflichtet.
Der Nachweis eines geringeren oder nicht eingetretenen Schadens steht dem Charterer frei. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen. Einfach zu buchen z.B. bei der ERV unter www.reiseversichrung.de

Pflichten des Vercharterers

Der Vercharterer verpflichtet sich, das Schiff zum vereinbarten Termin in einwandfreiem, betriebsbereitem Zustand für die Charterzeit zur Verfügung zu stellen. Sollte der Vercharterer infolge eines während einer vorangegangenen Vercharterung entstandenen Schadens, Sperrung von Wasserstraßen, Havarie, Streiks oder dergleichen oder anderen Gründe nicht in der Lage sein, das Boot zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Rücktrittsfall wird der Mietzins zurückerstattet.
In jedem Fall erhält der Kunde eine Entschädigung in Höhe von 1/7 des Wochenmietpreises. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Charterers wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vercharterers.
Der Schiffzustand sowie Zustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar werden bei Übergabe von Charterer und dem Vercharterer gemeinsam überprüft und festgestellt. (per Übergabeprotokoll)
Mit der Unterzeichnung bestätigt der Charterer die ordnungsgemäße Übergabe des Schiffes nach Maßgabe des Vertrages. Danach sind alle Einwendungen des Charterers betreffs Ausrüstung und Tauglichkeit des Bootes ausgeschlossen. Vorhandene versteckte Mängel an dem Schiff und an der Ausrüstung berechtigen den Charterer
nicht, den Mietzins zu mindern, es sei denn, der Mangel war dem Vercharterer bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt.

Versicherung

Mietversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des verantwortlichen Bootsführers, soweit nicht
Versicherungsschutz über eine Privat-Haftpflicht-Versicherung besteht. Der Charterer ist im Falle eines
Haftpflichtschadens verpflichtet, den Nachweis eines fehlenden Versicherungsschutzes schriftlich zu erbringen (Erklärung des Charterers oder seiner Versicherung).

Kaskoversicherung (Schäden am Charterboot):

Das Charterschiff ist vollkaskoversichert bei einer Selbstbeteiligung von 2000,- Euro. Die Höhe der Kaution beträgt 1000,- Euro. Verursacht der Charterer einen größeren Schaden, haftet er auch über die Kaution hinaus bis zur Höhe der Selbstbeteiligung. Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig (z.B. wegen Trunkenheit) verursacht werden, haftet der Charterer in voller Höhe. Die von der für das Boot geltende Versicherung haftet nicht bei Unfällen von an Bord befindliche Personen und für Schäden an mitgebrachten Gegenständen sowie für den Verlust von zur Bootsausrüstung gehörenden Gegenständen.

Pflichten des Charterers

Der Vercharterer behält sich das Recht vor, dem Charterer die Verfügung über das Schiff zu verweigern für den Fall, dass der Charterer (auch nach Ablegen des Charterscheins) nicht die vorausgesetzte Eignung zum Führen eines Sportbootes besitzt oder nicht mindestens 2 Personen mit einem Mindestalter von 16 Jahren an Bord sind (davon mindestens einer nicht körperlich eingeschränkt). In diesem Fall darf der Charterer den Hafen nicht verlassen. Der Charterer verpflichtet sich, das Schiff wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu handhaben.
Den Vorschriften von Behörden muss Folge geleistet werden. Der Charterer ist im Fall einer Gesetzesübertretung, selbst unwillentlicher Art, den Behörden gegenüber persönlich haftbar. Der Charterer haftet für alle Schäden am Schiff und Ausrüstung, auch für Folge- und Ausfallschäden, die von ihm oder seiner Crew vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Der Charterer darf andere Schiffe nicht abschleppen oder bergen und das Charterschiff nur im Notfall schleppen lassen. Es besteht Fahrverbot zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang.

Weiterhin verpflichtet sich der Charterer:

a) Grundberührungen sofort zu melden
b) Bei Meldung schlechter Wetterverhältnisse nicht mehr auszulaufen bzw. den nächstgelegenen Hafen
aufzusuchen
c) Charterscheininhaber haben sich an die mitgeteilten Beschränkungen bezüglich Fahrgebiet etc. zu halten (siehe Unterlagen Charterschein).
Treten während der Mietzeit Schäden am Schiff oder der Ausrüstung auf, so hat der Charterer den Vercharterer sofort telefonisch zu informieren, um mit ihm die Reparatur abzustimmen. Sollte ein kleiner Schaden die Weiterfahrt des Schiffs nicht behindern, muss der Kunde den Vercharterer telefonisch benachrichtigen und bei selbstverursachten Schäden 24 Std. vor Nutzungsende zurückkehren, um die Behebung des Schadens zu ermöglichen, damit die Nutzung für die nachfolgenden Kunden nicht verzögert wird.

Fahrtüchtigkeit des Schiffes/Mängel unterwegs:

Im Fall einer Störung hat der Charterer diese dem Vermieter / Vercharter sofort zu melden.Nach Meldung an den Vercharterer werden notwendige Reparaturen ausschließlich durch die Vercharterer durchgeführt.

Der Vercharterer akzeptiert keine Erstattung von Auslagen/Kosten, die der Charterer eigenmächtig veranlasst hat (zum Beispiel Reparaturen durch Fremdfirmen o.ä.).
Ein ersatzfähiger Schaden entsteht nur dann, wenn das Schiff durch eine Störung, bzw. durch einen Schaden für mindestens 8 Stunden nicht mehr benutzt werden kann.
Ausfallzeiten von weniger als 8 Stunden – ab Eingang der Meldung bei dem Vercharterer begründen keinen Schadensersatzanspruch, es sei denn, den Vercharterer trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Als Ausfallzeit zählt hierbei nur die Zeit zwischen 8:00 Uhr morgens und Sonnenuntergang.
Einsätze des Vercharterers, die wegen vom Charterer oder seiner Crew selbst verschuldeter Schäden oder
Störungen von Schiff und/oder Ausstattung (wie zum Beispiel Auflaufen auf Grund) erfolgen, sind
kostenpflichtig.
Es wird die Vergütung ortsüblich berechnet und der dieser entsprechende Betrag von der Kaution einbehalten.

Haustiere: Haustiere sind an Bord nur mit Genehmigung des Vercharterers vor Reservierungsbestätigung
gestattet. Für Schäden, die Haustiere am Boot oder dessen Ausrüstung verursachen, haftet der Charterer.
(Haustier-Reinigungskosten in Höhe von 100,- Euro sind zusätzliche Reinigungskosten)

Mietpreis: Der vereinbarte Mietpreis umfasst Schiff mit Ausstattung. Das Schiff wird mit ausreichend Treibstoff- und Gasvorrat übergeben, der Verbrauch wird bei Fahrtende abgerechnet. Unsere Betten sind aus hygienischen Gründen nur mit der vom Vercharterer zu Verfügung gestellter Bettwäsche zu benutzen!

Fahrgebiet: deutsche Binnengewässer, keine Küstengewässer, beim Fahren mit Charterschein nur im
ausgewiesenen Charterscheinrevier.

Endreinigung: Am Ende der Charterreise muss das Schiff in einem ordentlichen Zustand abgeliefert werden. Die Endreinigung beinhaltet die Gebühr für das Abpumpen des Fäkalientanks. In diesem Fall ist das Schiff mit leerem Fäkalientank zu übergeben. Bei groben Verschmutzungen (z.B. Flecken in den Sitzmöbeln) behalten wir uns eine zusätzliche Reinigungsgebühr vor.

Gerichtsstand und Erfüllungsort: Gerichtsstand und sonstiger Erfüllungsort ist Werder an der Havel, bzw.
Magdeburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Sollten Teile dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Solchen Falls wird die unwirksame Bestimmung ersetzt durch eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Regelung möglichst nahekommt.
Datenschutz: Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder
geschäftlicher Daten (E-Mail Adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten
seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilligen Basis.
Die Daten werden vertraulich behandelt, es erfolgt keine Weitergabe an Dritte und dient zur Abwicklung und Information der Kundenanfrage.
Stand: 01.01.2023