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Verantwortlichkeit des Hausbootführers
Der Fahrzeugführer ist voll verantwortlich für alles, was an Bord geschieht. In allen Situationen hat er der „allgemeinen Sorgfaltspflicht― nachzukommen. Er ist insbesondere verpflichtet, alles zu tun, um die Gefährdung von Menschenleben, die Beschädigung von Fahrzeugen, Anlagen und Ufern, eine Behinderung der Schifffahrt und Beeinträchtigung der Umwelt zu vermeiden.
Vorfahrtsregeln
Grundsätzlich gilt: Hausboote (»Kleinfahrzeuge«) von weniger als 20 m Länge haben aller gewerblichen Schifffahrt auszuweichen.
Motorboote (auch Segelboote unter laufender Maschine zählen dazu) auf Gegenkurs:
Beide müssen nach rechts (Steuerbord) ausweichen.
Auf kreuzenden Kursen:
Wer von rechts kommt, hat Vorfahrt (genau wie im Straßenverkehr).
Motor-, Segel- und Ruderboote:
Das Motorboot muss dem Segelboot und (ganz wichtig!) auch dem Ruderboot (Kanu, Kajak, sog. „muskelbetriebene Fahrzeuge―) ausweichen.
Überholer müssen grundsätzlich ausweichen. Sie können rechts oder links überholen, wenn sie sich vergewissert haben, dass das Manöver gefahrlos durchgeführt werden kann.
Ein kreuzendes Segelboot darf ein Sportboot, das sich an Steuerbord in Ufernähe befindet, nicht zum Ausweichen zwingen.
In Häfen: Auslaufende Schiffe haben Vorfahrt vor einlaufenden
Verkehrszeichen
Fahrwasser
Rechts und links bezieht sich auf Binnenwasserstraßen immer auf die Richtung von der Quelle zur Mündung.
Rechte Seite Fahrrinne – rote oder rot-weiße Tonnen, Spieren oder Schwimmstangen (Bober).
Linke Seite Fahrrinne – grüne oder grün-weiße Tonnen, Spieren oder Schwimmstangen (Bober).
Fahrrinnenspaltung (also zwischen Rot und Grün) – rot-grün waagerecht gestreifte Tonnen, Spieren oder Schwimmstangen.
Die Talfahrt ist die Fahrt flussabwärts, von der Quelle zur Mündung.
Die Bergfahrt geht flussaufwärts.
Angaben dazu, welche Richtung auf Kanälen als Berg- und Talfahrt gilt, findet man in Teil 2 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung oder in den Gewässerkarten.
Einfahrtzeichen
dienen der Kennzeichnung von Einfahrten von einem See oder einer seeartigen Erweiterung in einen engeren Wasserstraßenabschnitt.
Rechtes Ufer: Raute aus schwarzweiß gestreiftem senkrechtem Lattenwerk. Feuer (wenn vorhanden): rotes Taktfeuer.
Linkes Ufer: Raute aus waagerechtem Lattenwerk. Feuer (wenn vorhanden): grünes Taktfeuer.
Brücken
Um Durchfahrten unter Brücken zu markieren, zu sperren oder freizugeben oder um Wasserstrecken zu sperren, gibt es die verschiedensten Signale: Tafeln, Lichter und Flaggen.
Auf die Spitze gestellte gelbe beziehungsweise weiß-grüne Quadrate sind Empfehlungen, nur die rot-weißen sind Gebotsschilder. Die beiden gelben Quadrate können, statt nebeneinander, auch übereinander stehen.
Ein Wehr darf nur durchfahren werden, wenn es entweder mit einem grünen Freifahrtzeichen oder einem gelben Quadrat für eine empfohlene Durchfahrtsöffnung gekennzeichnet ist. An geschlossene Sicherheitstore und Hochwassersperrtore darf nur bis zu 100 m herangefahren werden.
Gelbe Tonnen bezeichnen grundsätzlich für Boote gesperrte Wasserflächen, können aber auch Badezonen abgrenzen. Vorsicht, auf Schwimmer außerhalb dieser Begrenzung achten
Schleusen
Kleinere Bootsschleusen haben häufig Selbstbedienung. In diesem Fall ist die Bedienungsanleitung genau zu befolgen. Schleusen, die nicht zur Selbstbedienung vorgesehen sind, dürfen nicht ohne Genehmigung der Schleusenaufsicht bedient werden – auch wenn das ohne Weiteres möglich ist.
Gibt es spezielle Sportboot-Schleusen, darf die große Schleuse nur ausnahmsweise, auf Anweisung des Schleusenpersonals, benutzt werden. Sportboote unter 20 m Länge haben in allgemeinen Schleusen kein Anrecht auf Einzelschleusung. Sie können nur in einer Gruppe oder zusammen mit anderen Schiffen geschleust werden. Jedes im Schleusenbereich eintreffende Boot muss bei der Schleusenaufsicht angemeldet werden. Dafür sind an den meisten Schleusen Gegensprechanlagen vorhanden. Alternativ kann die Schleuse auch über Handy erreicht werden. Den häufig über Lautsprecher gegebenen Anweisungen des Schleusenpersonals ist unverzüglich nachzukommen.
Grundsätzlich gilt für das Manövrieren im Schleusenbereich:
- Stopschild keinesfalls überfahren! Erst nach Anmeldung und bei grünem Einfahrtsignal in die Schleuse eingfahren!
- Absolutes Überholverbot.
- So langsam fahren, dass das Boot gerade noch manövrierfähig ist, um Wellenschlag zu vermeiden.
- Grundsätzlich nur hinter der Berufsschifffahrt ein- und auslaufen.
- In der Schleusenkammer den Motor abstellen.
- Sofern an den Schleusenwänden Grenzen markiert sind, diese nicht überschreiten.
In der Schleuse
Vor dem Einlaufen in die Schleuse genügend Fender ausbringen und die Festmacher vorne und achtern klarlegen. Nicht zu dicht hinter dem letzten Großschiff einlaufen, man gerät sonst voll in den Schraubenstrom, den man nicht ausmanövrieren kann.
In dem ziemlich schnell einströmenden Wasser kann das Boot heftig zu schwojen beginnen. Deshalb mit Vor- und Achterleine an der Schleusenwand festmachen.
Während des Schleusens müssen die Festmacher gefiert oder geholt oder auf den nächsten Poller in der Nische der Schleusenwand umgehängt werden.
Niemals an Bord mit Kopfschlag oder am Schleusenpoller mit Webeleinstek belegen, sondern immer auf Slip, damit man die Leinen jederzeit loswerfen oder versetzen kann und sich das Boot nicht darin aufhängt, wenn der Wasserspiegel fällt.
Beim Längsseitsliegen an einem großen Schiff hat man die Probleme mit den Leinen zwar nicht, es besteht aber immerhin die Gefahr, zwischen der Bordwand des Großen und der Schleusenmauer eingequetscht zu werden.
Das Oberwasser fließt am Oberhaupt in die Schleuse ein und am Unterhaupt als Unterwasser aus. Hinter dem Oberhaupt befindet sich der Schleusendrempel, ein hoher Unterwasserabsatz.
Beim Abschleusen am Oberhaupt aufpassen, dass das Boot nicht mit dem Heck auf den Schleusendrempel aufsetzt. Wie weit er in die Schleusenkammer hineinragt, zeigen weiße oder gelbe Farbmarkierungen an den Schleusenmauern an.
In Spundwand-Schleusen auch auf die Fender achten. Sie bleiben leicht in den Vertiefungen hängen und reißen beim Aufwärtssteigen ab.
Beim Auslaufen die Leinen so lange belegt lassen, bis sich das Schraubenwasser des
»Vorgängers« etwas beruhigt hat. Die Turbulenz kann so stark sein, dass man – selbst wenn man bereits unter Motor läuft – gegen die Schleusenwand zurückgeworfen wird.
Die Ein- und Ausfahrt in die Schleusenkammer wird bei Tag und Nacht durch Ampeln geregelt. Sie stehen auf einer oder auf beiden Seiten der Schleusenkammer. Gibt es mehrere Schleusenkammern, bezeichnen zwei weiße Blinklichter im Schleusenvorhafen die jeweils zu benutzende Kammer.
Vorrang haben jedoch im Zweifelsfall die direkten Anweisungen des Schleusenpersonals.
Schleusengebühren: Das Schleusen im Bereich der Stützpunkte ist kostenfrei.
Schallzeichen
Damit Schiffe sich untereinander unmissverständlich über ihre Absichten verständigen können, gibt es Schallsignale. Sie bestehen aus verschiedenen Kombinationen kurzer und langer Töne. Berufsschiffe auf Binnenschifffahrtsstraßen müssen zusammen mit dem Schallsignal ein gleich langes gelbes Lichtzeichen geben.
Sportboote unter 20 m Länge brauchen keine Schallsignale zu geben.
Wenn sie es dennoch tun, dürfen sie keine anderen Signale verwenden oder aus einem anderen Anlass geben. Ein Lichtzeichen ist für sie nicht erforderlich.
• = kurzer Ton = etwa 1 Sekunde Dauer,
— = langer Ton = etwa 4 Sekunden Dauer.
Die Pause zwischen zwei aufeinander folgenden Tönen beträgt etwa 1 Sek.
Ankern
Unsere Bungalowboote verfügen über sogenannte „Ankerpfähle―, mit denen Sie das Boot in seichtem Wasser (<2m Wassertiefe) sicher verankern können. Wichtig ist ein ausreichend weicher Untergrund (der in unserem Fahrtgebiet überwiegend anzutreffen ist), auf Felsgrund halten die Ankerpfähle nicht!
Für Notfälle in tiefem Wasser ist ein 15 kg-Anker mit Leine an Bord. Wir empfehlen Charterscheininhabern jedoch nicht ohne ausreichende Erfahrung damit zu ankern.
Knoten
Zum sicheren Festmachen ist das Erlernen von Knoten unbedingt erforderlich. Hier die wichtigsten:
Palstek
Er ist der wichtigste Knoten an Bord. Mit ihm lässt sich ein beliebig großes Auge herstellen, das sich nicht zusammenziehen kann. Er dient zum Festmachen an Pfählen, Pollern oder auch Ringen oder im Notfall, um jemand, der über Bord gefallen ist, im Wasser zu sichern. Auch Leinen kann man mit zwei Palsteks zuverlässig verbinden. Der Tampen sollte außerhalb des Auges liegen.
Knoten zum Befestigen von Fendern etc.
Am einfachsten ist der 1 ½ fache Rundtörn mit 2 halben Schlägen anzuwenden.
Mit Kopfschlag auf einer Klumpe belegen
Zunächst einmal mit der Leine um den Fuß der Klampe gehen, aber so, dass sie sich nicht selbst bekneift. Dann Kreuzschläge in Achtform um die Klampe legen. Zwei genügen im Allgemeinen. Wenn man beim Festmachen sichergehen will, kommt zum Abschluss ein Kopfschlag drauf – der durchgesteckte Tampen wird bekniffen. Achtung: Der sich durch den Kopfschlag bekneifende Tampen muss immer die Klampe kreuzen.
Anlegen und Festmachen
Wenn Sie in einen Hafen einlaufen möchten, bringen Sie rechtzeitig Fender und Leinen aus. Ihre Mitfahrer sollten die Bootshaken in die Hand nehmen, um das Schiff notfalls von anderen Schiffen abhalten zu können. Fahren Sie langsam und denken Sie daran, dass ihr Schiff einen langen „Bremsweg― hat. Fahren Sie keinesfalls bei starkem Wind (> 4 Bft) in einen engen Hafen!
Beim Anlegen unbedingt auf Windrichtung und Strömung achten. Immer gegen den Wind bzw. gegen die Strömung anfahren, ansonsten droht unkontrolliertes Abtreiben und Gefahr der Beschädigung von Schiff oder Steganlage.
Festgemacht wird längsseits an einem Steg oder einer Pier, je nach den örtlichen Gegebenheiten. Beim längeren Längsseitsliegen wird zusätzlich zur Vor- und Achterleine eine Vor- und Achterspring ausgebracht. Die Spring fesselt das Boot. Es kann sich nicht mehr in der Längsrichtung bewegen oder mit dem Bug oder Heck abscheren, wie es sonst bei vorlichem oder achterlichem Wind oder Strom geschehen würde. Zwischen Rumpf und Steg oder Pier kommen schützende Fender. Sie müssen so fixiert werden, dass sie sich nicht auf den Steg oder an Deck schieben können und somit nutzlos werden. Beim Ablegen sind sie sofort hereinzunehmen. Es gilt auf unseren Gewässern als unseemännisch, mit außenbords baumelnden Fendern zu fahren. Die Länge der Festmacher wird nicht vom Steg, sondern von Bord aus reguliert, damit keine überschüssigen Leinen auf dem Steg herumliegen.
Sonstige Verhaltensregeln
Fahren Sie immer vorsichtig und den Gegebenheiten angepasst. Reduzieren Sie Ihre Geschwindigkeit insbesondere an Engstellen, bei Begegnen in engen Fahrwassern, an Brücken, Einmündungen und Ausfahrten.
Vermeiden Sie unnötige Wellenbildung durch zu hohe Geschwindigkeit. Sie schonen damit die Umwelt und Ihren Geldbeutel!
Umweltschutz – Die 9 Goldenen Regeln
Vertreter der Wassersportler und Naturschützer erarbeiteten gemeinsam die » Goldenen Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur«.
- Meiden Sie das Einfahren in Röhrichtbestände, Schilfgürtel und in alle sonstigen dicht und unübersichtlich bewachsenen Uferpartien. Meiden Sie darüber hinaus Kies-, Sand und Schlammbänke (Rast- und Aufenthaltsplatz von Vögeln) sowie Ufergehölze. Meiden Sie auch seichte Gewässer (Laichgebiete), insbesondere solche mit Wasserpflanzen.
- Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Röhrichtbeständen, Schilfgürteln und anderen unübersichtlich bewachsenen Uferpartien sowie Ufergehölzen – auf breiten Flüssen beispielsweise 30 bis 50 Meter. Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Vogelansammlungen auf dem Wasser – wenn möglich, mehr als 100 Meter.
- Befolgen Sie in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden Vorschriften. Häufig ist Wassersport in den Naturschutzgebieten ganzjährig, zumindest zeitweise, völlig untersagt oder nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich.
- Nehmen Sie in »Feuchtgebieten von internationaler Bedeutung« bei der Ausübung von Wassersport besondere Rücksicht. Diese Gebiete dienen als Lebensstätte seltener Tier und Pflanzenarten und sind daher besonders schutzwürdig.
- Benutzen Sie beim Landen die dafür vorgesehenen Plätze oder solche Stellen, an denen sichtbar kein Schaden angerichtet werden kann.
- Nähern Sie sich auch von Land her nicht Schilfgürteln und sonstigen dichten Ufervegetationen, um nicht in den Lebensraum von Vögeln, Kleintieren und Pflanzen einzudringen und diese zu gefährden.
- Beobachten und fotografieren Sie Tiere möglichst nur aus der Ferne.
- Helfen Sie, das Wasser sauber zu halten. Abfälle gehören nicht ins Wasser, insbesondere nicht der Inhalt von Chemietoiletten. Diese Abfälle müssen genauso wie Altöle in bestehenden Sammelstellen der Häfen abgegeben werden. Benutzen Sie in Häfen selbst ausschließlich die sanitären Anlagen an Land. Lassen Sie beim Stillliegen den Motor Ihres Bootes nicht unnötig laufen, um die Umwelt nicht zusätzlich durch Lärm und Abgase zu belasten.
- Machen Sie sich diese Regeln zu eigen, informieren Sie sich vor Ihren Fahrten über die für Ihr Fahrtgebiet bestehenden Bestimmungen. Sorgen Sie dafür, dass diese Kenntnisse und Ihr eigenes vorbildliches Verhalten gegenüber der Umwelt auch an die Jugend und vor allem an nicht organisierte Wassersportler weitergegeben werden.