Charterschein

Kann ich das Hausboot auch ohne Bootsführerschein fahren?

Ja, das können Sie. Mit dem sogenannten Charterschein ist es möglich, auch ohne den Besitz eines amtlichen Sportbootführerscheins ein Hausboot mit mehr als 15 PS zu steuern.

Dieser Charterschein berechtigt Sie, im ausgewiesenen Revier zu fahren.

Der Charterschein

Unser Hausboot ist mit 50 PS höher motorisiert als gängige Charter-Hausboote, daher benötigen Sie entweder einen Sportbootführerschein oder eine Charterbescheinigung für die Dauer der Anmietung.

Wie funktioniert der Charterschein?

Vor dem Ablegen mit unserem Hausboot erhalten Sie – falls Sie nicht ohnehin einen Sportbootführerschein besitzen – eine theoretische und praktische Einweisung zum Führen des Hausbootes.

Für die Dauer der Anmietung erhalten Sie die Charterbescheinigung, die Sie berechtigt, in brandenburgischen Gewässern zu fahren.

Einweisung und Kosten der Charterbescheinigung

Die Einweisung findet direkt vor der Anmietung statt und wird durch den Bootsvermieter durchgeführt. Bitte planen Sie entsprechend mehr Zeit ein (ca. 3 Stunden). Sie können sich vorab über die Verkehrs- und Verhaltensregeln informieren, um die Einweisung abzukürzen.

Im Anschluss erhalten Sie die Charterbescheinigung und Ihrem Bootsurlaub steht nichts mehr im Weg. Die Kosten für eine Charterbescheinigung betragen 80,- Euro.

Binnenschifffahrtsstraßen, die mit der Charterbescheinigung befahren werden dürfen
– Glindower See (einer der saubersten Seen in Brandenburg, perfekter Ankerplatz zum Übernachten)
– Großer Zernsee
– Kleiner Zernsee (Idylle pur)
– Schwielowsee
– Templiner See
– Tiefer See (Potsdamer Sehenswürdigkeiten)
– Petzin See

 Binnenschiffahrt